Mietsicherheit: Keine Aufrechnung des Vermieters mit Zahlungsanspruch
Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines Sparbuchs, das als Mietsicherheit verpfändet worden ist, nicht mit einem Zahlungsanspruch (hier: auf rückständige Miete) aufrechnen. Insoweit fehlt es nach einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) an der Gleichartigkeit der Forderungen (KG, 8 U 172/10).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl
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