Im November hat der Bundestag die Grundrente auf den Weg gebracht. Wer die Grundrechte in Anspruch nehmen will, muss aber darauf achten, dass er sich frühzeitig um ein geklärtes Rentenkonto mit allen Versicherungszeiten kümmert. Denn die Grundrente erhält nur, wer die Anwartschaftszeit erreicht.
Viele Arbeitnehmer denken während des Erwerbslebens nicht daran, ob in der Rentenversicherung auch alle wesentlichen Zeiten erfasst sind. Ob Schule, Ausbildung oder Beruf: Häufig sind Versicherungszeiten bei der Rentenversicherung nicht oder falsch erfasst. Konkret kann das weniger Rente bedeuten. Oder: man kommt nicht (oder nur mühsam) in den Genuss der Grundrente. Denn diese ist daran geknüpft, dass mindestens 35 Jahre lang gearbeitet und Beiträge eingezahlt wurden. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Haben Sie Lücken in Ihrem Versicherungskonto, erreichen Sie die 35 Jahre möglicherweise nicht.
Daher sollten Sie schon jetzt Ihr Versicherungskonto klären und damit keinesfalls bis zum Rentenantrag warten. Ein Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung online gestellt werden. Wer möglicherweise lange zurückliegende Beschäftigungsverhältnisse nachweisen will, muss damit rechnen, dass die Kontenklärung länger dauert. Wichtig ist: Wird irgendwann ein Antrag auf Grundrente oder auf die reguläre Rente gestellt, sollte das Versicherungskonto vollständig sein. Es kann auf jeden einzelnen Monat ankommen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl