Ereignet sich ein Verkehrsunfall im Ausland, richtet sich die Schuldfrage nach den am Unfallort geltenden Verkehrsvorschriften.
Das machte das Landgericht (LG) Kleve deutlich. In dem betreffenden Fall hatte sich der Unfall in einem Parkhaus in den Niederlanden ereignet. Entsprechend seien daher die niederländischen Straßenverkehrsregeln (Reglement verkeersregels en vekeerstekens – RVV) anzuwenden. Unerheblich sei dagegen nach Ansicht der Richter, ob die Unfallbeteiligten deutsche Staatsangehörige seien. Das ändere nichts daran, welche Verkehrsvorschriften Anwendung finden würden. Es könne nicht sein, dass Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Nation sich nach unterschiedlichen Regeln im Verkehr bewegen würden (LG Kleve, 5 S 128/11).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl
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