Nach einem Verkehrsunfall kann eine Ersatzbeschaffung für das beschädigte Fahrzeug auch darin bestehen, dass ein Leasing-Fahrzeug angeschafft wird.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle hin und sprach dem Geschädigten auch die im Leasingvertrag enthaltene Umsatzsteuer zu. Diese wollte die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht übernehmen. Die Richter machten deutlich, dass der Geschädigte bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug keine Ersatzbeschaffung in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis vornehmen müsse. Der Geschädigte verstoße insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Damit könne er die bereits jetzt angefallene Umsatzsteuer ersetzt verlangen. Darüber hinaus habe er einen Anspruch darauf, auch die in den noch zu zahlenden monatlichen Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer ersetzt zu bekommen (OLG Celle, 14 U 92/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert