Arbeitsrecht

Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit. Bürgerinnen und Bürger aus acht der 2004 der Europäischen Union (EU) beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) können sich nun frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Für Arbeitnehmer aus den 2007 der EU beigetretenen Ländern Bulgarien und Rumänien gilt dies ab 2012, wenn Deutschland nicht einen weiteren Aufschub bis 2014 beantragt.

Die volle Freizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten der EU – neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Experten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit rechnen mit ca. 100.000 Menschen, die wegen der Freizügigkeit pro Jahr zusätzlich nach Deutschland kommen werden. Zur Einordnung: Schon 2009 – bei beschränktem Zugang – lebten und arbeiteten in Deutschland ca. 580.000 Menschen aus den acht mittelosteuropäischen Staaten. Insgesamt leben dort rund 73 Millionen Menschen. Schon bisher gab es zahlreiche Wege, auf denen trotz eingeschränkter Freizügigkeit Arbeitskräfte nach Deutschland kommen konnten (z.B. als Akademiker oder Saisonkräfte).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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