Ist die Identität eines Eheschließenden ansonsten deutlich, wird seine Eheschließung nicht dadurch unwirksam, dass nicht alle seine Vornamen vollständig in der Heiratsurkunde eingetragen sind und im Eheregister vermerkt wurden.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Mannes, der in Nigeria eine Nigerianerin geheiratet hatte. Dabei waren seine Vornamen nicht vollständig aufgenommen worden. Die deutschen Behörden weigerten sich deshalb, die Heirat zu beurkunden. Hierzu wurden sie durch das OLG nun jedoch verpflichtet. Die Richter machten deutlich, dass die fehlenden Vornamen bei der Registrierung im Wege der Berichtigung ergänzt werden könnten (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 199/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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