Durch eine ergänzende Testamentsauslegung kann im Einzelfall festgestellt werden, dass der einzige Abkömmling des testamentarisch als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders zum Ersatzerben berufen ist.

Voraussetzung hierfür sei nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein, dass der Erblasser auf keinen Fall den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge wollte, den Bruder als Ersten seines Stammes zum Alleinerben berufen habe und ihm dessen einziger Abkömmling schon beim Abfassen des Testaments nahestand (OLG Schleswig-Holstein, 3 Wx 128/10).

Hinweis: Derartige Streitigkeiten über die Auslegung eines Testaments können vermieden werden, wenn bei der Testamentsgestaltung schon an solche Eventualitäten gedacht wird.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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