Gehen von einem Gebrauchtwagen anormale Geruchsbelästigungen aus, kann das ein Sachmangel sein.

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken begründete diese Entscheidung mit der Erwartung des durchschnittlichen Käufers. Erwerbe dieser einen Gebrauchtwagen des gehobenen Preissegments, der nur wenige Monate zugelassen und noch keine 1.000 km gelaufen sei, könne er erwarten, dass der Wagen nicht außergewöhnlich stark nach Gummi rieche (OLG Saarbrücken, 1 U 475/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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