Wenn der Tatrichter wegen Voreintragungen im Mehrfach-Täter-Punktesystem die Regelgeldbuße erhöht, muss er im Urteil den jeweiligen Zeitpunkt der Rechtskraft der früheren Entscheidungen mitteilen.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hin. Die Richter begründeten dies damit, dass das Rechtsbeschwerdegericht andernfalls nicht überprüfen könne, ob hinsichtlich der Vorbelastungen bereits Tilgungsreife eingetreten ist und diese daher nicht hätten verwertet werden dürfen (OLG Brandenburg, (2 B) 53 Ss-OWi 599/12 (323/12)).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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