Architecture plan house isolated on whiteEin Architekt muss bei einer Altbausanierung den Hausschwammbefall nicht selbst umfassend klären.

 

Diese Klarstellung traf das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richter machten dabei in ihrer Entscheidung deutlich, dass der Architekt die konkrete Feststellung von Hausschwammbefall auch mit dem Bauleistungsverzeichnis übertragen dürfe (KG, Urteil vom 25.7.2014, 21 U 40/13).

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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