Wohnungseinbruchsdiebstähle werden künftig härter bestraft werden. Der Bundesrat hat eine vom Bundestag beschlossene Verschärfung gebilligt. Das Gesetz soll unmittelbar nach der Verkündung in Kraft treten.

Täter eines Wohnungseinbruchdiebstahls müssen danach eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren fürchten. Dadurch gilt der Einbruchdiebstahl als Verbrechen. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden. Bislang handelte es sich bei der Straftat um ein Vergehen mit einer möglichen Haftstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren. Den minder schweren Fall beim Einbruch in Privatwohnungen hebt das Gesetz auf.

Zur Begründung der Strafverschärfung verweist die Gesetzesbegründung auf die erheblichen Auswirkungen von Wohnungseinbrüchen. Neben dem finanziellen Schaden könnten sie gravierende psychische Folgen und eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrats am 7.7.2017

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl