Mit dem Gesetz soll bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Zentralregister für Testamente eingerichtet werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats hat der Bundestag am 2.12.2010 in der Fassung der Beschlussempfehlung seines Rechtsausschusses zugestimmt. Mit der Maßnahme sollen Nachlassgerichte schneller und einfacher als bislang feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokuments ist.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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