Privilegiertes Bauvorhaben: Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch im Außenbereich
Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. Landkreis lehnte Erlass eines Bauvorbescheids ab Die Kläger beantragten, ihnen einen Bauvorbescheid zur Errichtung von […]