Unfallschaden: Bagatellgrenze für Gutachten
Bei einem Schaden von 700 EUR aufwärts darf der Geschädigte ein Schadengutachten erstellen lassen. Das hat das Amtsgericht (AG) Berlin Mitte entschieden. Im konkreten Fall lagen die Reparaturkosten bei knapp 800 EUR. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer hatte die Gutachtenkosten nicht erstattet. Das AG weist im Urteil noch einmal darauf hin, dass es dabei auch nicht auf […]