Unfallschadensregulierung: Werksangehörigenrabatt muss berücksichtigt werden
Bei der Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall muss sich ein Unfallgeschädigter einen erhaltenen Werksangehörigenrabatt auf die Reparaturleistungen anrechnen lassen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines BMW-Werksangehörigen, dessen Mini bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war. Die volle Haftung des Unfallgegners stand dem Grunde nach außer Streit. Ein Sachverständiger schätzte die voraussichtlichen Reparaturkosten auf 3.446,12 EUR […]