Architektenrecht: Schadenersatzpflicht bei vorsätzlicher Verwendung falschen Baumaterials
Sieht das Leistungsverzeichnis die Verwendung eines bestimmten Baumaterials (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 1,4) vor, stellt die Anordnung beziehungsweise die Tolerierung des Einbaus eines anderen Baustoffs (hier: Ziegel mit einer Rohdichteklasse von 0,9) durch den Architekten eine pflichtwidrige Abweichung von dem vereinbarten Leistungssoll dar. Eine solche vorsätzliche Verwendung eines falschen Baumaterials ist nach Ansicht […]