Spritzwasser: Kein Schadenersatz für verschmutzte Kleidung
Ein Fußgänger hat keinen Schadenersatzanspruch, wenn seine Kleidung durch Spritzwasser verschmutzt wird, weil ein Autofahrer eine Wasserlache auf der Straße nicht in Schrittgeschwindigkeit durchfährt. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Landgericht (LG) Itzehoe ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts. Geklagt hatte ein Fußgänger, der bei Tauwetter im Februar zu Fuß unterwegs gewesen war. Ein Autofahrer war so […]