Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann auch auf Briefumschlag bestimmt werden
Hat der Erblasser auf einem Briefumschlag handschriftlich eine Testamentsvollstreckung angeordnet, muss der Tatrichter durch Auslegung feststellen, ob die Urkunde mit Testierwillen errichtet wurde. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Erbrechtsstreit über die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Die Richter machten deutlich, dass an den Nachweis des Testierwillens strenge Anforderungen zu stellen seien, wenn die Form […]