Beamtenrecht: Kein Anspruch auf Ausgleich von nicht genommenem Urlaub
Ein Beamter hat keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Beamten, der vor seiner Pensionierung ein Jahr lang ununterbrochen dienstunfähig erkrankt war. Er begehrt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 9.980,17 EUR für 62 Urlaubstage, die er in den […]