Unfallschaden: Abrechnung von Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag?
Der Unfallgeschädigte wollte ohne teures Schadensgutachten allein auf der Basis eines Kostenvoranschlags den Unfallschaden abrechnen. Das hätte dem gegnerischen Haftpflicht-Versicherer Geld gespart. Doch der wollte nicht. Und bekam vom Amtsgericht (AG) Recklinghausen Recht. Was war passiert? Das AG hat die Klage als „unschlüssig“ abgewiesen, weil der Unfallschaden – nur anhand des Kostenvoranschlags – nicht hinreichend […]