Prozessrecht: Wird Terminverlegung rechtsfehlerhaft abgelehnt, ist der Betroffene genügend entschuldigt
Der Betroffene ist auch dann genügend entschuldigt, wenn dem Verteidiger die Einsichtnahme in vom Gericht beigezogene Daten ohne eigenes Verschulden vor der Hauptverhandlung nicht möglich war und das Gericht angesichts dessen seine Fürsorgepflicht verletzt hat, indem es den darauf gestützten Terminverlegungsantrag abgelehnt hat. So entschied es das Kammergericht (KG). Der nicht in Berlin ansässige Verteidiger […]