Aktenregal zweiEin Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen stellt in einer unterschiedlich bebauten Innenbereichslage keinen Fremdkörper dar.

So entschied es das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarland in einem Fall, in dem es um die Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im unbeplanten Innenbereich ging. Die Aufhebung war darauf gestützt worden, dass sich das Gebäude nicht in die Umgebung einfüge. Die Richter hielten dies für rechtswidrig. Nach ihrer Ansicht lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Vorhaben völlig „aus dem Rahmen“ der ansonsten in der Umgebung anzutreffenden Bebauung falle. Die Umgebung zeichne sich dadurch aus, dass eine in sich inhomogene Ansammlung und ein unmittelbares Nebeneinander unterschiedlichster Gebäude vorliege. In einer solchen Umgebung könne ein Gebäude mit nur fünf Wohnungen allenfalls als eine weitere Überschreitung des Rahmens, nicht aber als „völlig aus dem Rahmen fallendes“ Unikat angesehen werden (OVG Saarland, 2 A 2/14).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert