Führt ein Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren zum Erfolg, wird der Betroffene ggf. aufgrund des Gutachtens freigesprochen oder das Verfahren eingestellt. Dann kann der Betroffene in bestimmten Fällen auch die für das Sachverständigengutachten aufgewendeten Kosten ersetzt bekommen.

Hierauf hat das Landgericht (LG) Bielefeld hingewiesen. In dem Fall hatte die Behörde falsche Angaben zur Messung gemacht. Das hatte der Betroffene durch das von ihm eingeholte Sachverständigengutachten aufgedeckt. Das Verfahren wurde auf Kosten der Landeskasse eingestellt.

Nach Auffassung des LG muss die Landeskasse auch die Kosten des privaten Sachverständigengutachtens tragen. Diese waren hier als notwendige Auslagen im Sinne der Strafprozessordnung festzusetzen. Die Kosten für ein Privatgutachten sind ausnahmsweise als notwendige Kosten anzuerkennen, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind, oder wenn aus früherer Sicht des Betroffenen ein privates Sach­verständigengutachten erforderlich ist, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Prozesslage zu befürchten wäre.

Quelle: LG Bielefeld, Beschluss vom 19.12.2019, 10 Qs 425/19

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Bei der Frage, wann in einem Hotel auf eine mögliche Rutschgefahr hingewiesen werden muss, kommt es auch darauf an, ob die baulichen Verhältnisse den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprechen.

Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Reisenden hin. Der Mann ist linksseitig oberschenkelamputiert, trägt eine Prothese und ist auf eine Unterarmstütze angewiesen. Der Mann hatte eine Pauschalreise nach Lanzarote gebucht. Am Tag nach der Ankunft geriet er beim Verlassen des Hotels zu Fall, als er die regennasse Rollstuhlrampe vor dem Hoteleingang zu Fuß passieren wollte. Bei dem Sturz erlitt er eine Handgelenksfraktur. Er verklagte daraufhin das Reiseunternehmen unter anderem auf Rückzahlung des Reisepreises, Ersatz materieller Schäden, Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Schmerzensgeld. Damit blieb er in den ersten beiden Instanzen jedoch ohne Erfolg.

Der BGH hat die zweitinstanzliche Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dieses wird im weiteren Prozessverlauf klären müssen, ob der Bodenbelag der Rollstuhlrampe den für die Hotelanlage maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprach. Das Berufungsgericht hielt diese Frage für nicht entscheidungserheblich. Es sei ausreichend, einen Hotelgast vor einer Rutschgefahr bei Nässe mit einem Warnschild zu warnen.

Das gelte nach Ansicht der Richter am BGH aber nur für den Fall, dass die Rollstuhlrampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprach und damit den Sicherheitsstandard bot, den ein Hotelgast erwarten durfte. Sollte die Rollstuhlrampe diesem Standard nicht entsprochen haben, bestand hingegen eine besondere Gefährdungslage. Dann reiche ein Warnschild im Bereich der Rampe nicht aus.

Quelle: BGH, Urteil vom 14.1.2020, X ZR 110/18

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Der neue Online-Antrag ist ein wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz.

1. Zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten
Am 1.1.2020 ist die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie kann dieser pro Kind bis zu 185 EUR monatlich betragen. Gering verdienende Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen.

2. So funktioniert der Kinderzuschlag online
Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per Smartphone oder Tablet. Unter www.kinderzuschlag.de finden sie über das Informationstool „KiZ-Lotse“ die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

3. Ein wichtiger Schritt, um noch mehr Familien den Zugang zum KiZ zu erleichtern
Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz sollen noch mehr Familien erreicht werden, in denen die Eltern arbeiten und für die es trotz kleinen oder mittleren Einkommens am Ende des Monats knapp wird. Der einfache digitale Zugang erspart ihnen den Gang in die Behörden und den zeitaufwendigen Kampf mit komplizierten Formularen.

Der Online-Antrag ist seit einigen Wochen im Internet abrufbar. Bei über 850.000 Seitenaufrufen wurden der Familienkasse der BA schon 140.000 abgeschlossene Online-Anträge und 520.000 Uploads von Nachweisen zum Antrag übermittelt. Die unmittelbar zum Online-Antrag abgefragten Bewertungen der Kundinnen und Kunden zeichnen mit 4,4 von 5 möglichen „Sternen“ ein sehr positives Bild. Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind online möglich und werden bei der fortlaufenden Optimierung des Online-Antrags berücksichtigt: So plant die Familienkasse für künftige Versionen, dass die KiZ-Antragsteller während des Ausfüllens des Online-Antrags z. B. jederzeit die Videoberatung zuschalten können, um bei Fragen unkompliziert und schnell eine persönliche Unterstützung von KiZ-Beratern zu erhalten.

Alle Informationen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videoberatung sowie zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter www.kinderzuschlag.de und www.familienkasse.de.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein Verwalter bestellt, ist dieser – neben der WEG – Mitverantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Die gemeinsame Verantwortlichkeit führt dazu, dass beide Verantwortliche in einer transparenten Vereinbarung festlegen müssen, wer von ihnen in welchem Maß den Pflichtenkreis der DS-GVO zum Schutz der Betroffenen abdeckt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht, und wer welchen Informationspflichten nachkommt. Hierauf wies das Amtsgericht Mannheim hin.

Nach Ansicht des Gerichts verlangt die DS-GVO damit vom Verwalter einen zusätzlichen Aufwand. Dieser ist mit dem Grundhonorar nicht abgedeckt. Für ihn kann eine Sondervergütung vereinbart werden. Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz, durch Mehrheitsbeschluss eine Sondervergütung für einen besonderen Verwaltungsaufwand zu bestimmen.

Quelle: Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 11.9.2019, 5 C 1733/19, Abruf-Nr. 212561 unter www.iww.de.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt.

Das folgt aus einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg. Dort hatte ein großer Postdienstleister einen angestellten Postzusteller verklagt. Der Angestellte hatte den ihm überlassenen VW Transporter beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße (Gefälle ca. 10 Prozent) rückwärts abgestellt. Dieser rollte los, überquerte die Straße und kam auf der gegenüberliegenden Straßenseite nach Überrollen eines großen Steinblocks zum Stehen. Das Fahrzeug wurde dabei am Achsträger und den Stoßdämpfern beschädigt. Der Arbeitgeber verlangt nun Schadenersatz von seinem Mitarbeiter.

Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage statt. Es entschied, dass der Mitarbeiter einen Schadenersatz von 873,07 EUR zahlen müsse. Arbeitnehmer haften für Schäden, die durch betrieblich veranlasste Tätigkeiten verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass der Mitarbeiter den Abrollunfall grob fahrlässig verursacht hatte. Er hätte das Fahrzeug zweifach sichern müssen: Durch Einlegen des 1. Ganges sowie durch Ziehen der Handbremse. Dies hatte er nach den Feststellungen des Gerichts nicht getan. Damit hatte er grob fahrlässig gehandelt.

Quelle: Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.4.2019, 1 Ca 1225/18

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl – Arbeitsrecht

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat den Eilanträgen zweier Anlieger gegen die im Rahmen des Projekts „Ottensen macht Platz“ für ein halbes Jahr probeweise eingerichtete Fußgängerzone stattgegeben. Es hat die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche gegen die Verkehrszeichen, die das Projektgebiet in Ottensen als Fußgängerzone ausweisen, angeordnet.

Am 28.3.2019 beschloss die Bezirksversammlung Altona, das Zentrum des Stadtteils Ottensen zu Erprobungszwecken ab September 2019 für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis auf wenige Ausnahmen vom Individualverkehr zu befreien und in eine Fußgängerzone zu verwandeln. Ausgenommen von dem Durchfahrtsverbot sind unter anderem der gewerbliche Lieferverkehr in der Zeit zwischen 23:00 und 11:00 Uhr und Personen, denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Eine solche kann insbesondere an Inhaber privater Stellplätze im Projektgebiet erteilt werden. Im Juni 2019 bestätigte die Bezirksversammlung diesen Beschluss. Eine in Auftrag gegebene Evaluation soll die Auswirkungen des Projekts auf Geschäfte und Gastronomiebetriebe, auf die Verkehrssituation, die Aufenthaltsqualität und auf die Zufriedenheit der Betroffenen mit der neuen Nutzung des öffentlichen Straßenraums ermitteln.

Seit September 2019 ist das Zentrum Ottensens auf die Anordnung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats durch mehrere Schilder des Verkehrszeichens 242 als Fußgängerzone ausgewiesen. Noch vor Ende des Projektzeitraums am 29.2.2020 soll eine Entscheidung über eine Verlängerung des Projekts getroffen werden. Gegen die Einrichtung dieser Fußgängerzone richten sich die Eilanträge zweier Anlieger, die Grundstücke innerhalb des Projektgebiets gewerblich nutzen.

Vor dem VG waren die Anlieger mit ihren Eilanträgen erfolgreich. Nach Auffassung der Richter ist die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Für die hiermit verbundenen Eingriffe in die Rechte der Anlieger gibt es keine tragfähige gesetzliche Grundlage. Nach der Straßenverkehrsverordnung können Verkehrsbeschränkungen zu Erprobungs- und Forschungszwecken bisher nur bei Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage für Personen oder Sachgüter angeordnet werden. Eine solche Gefahrenlage liegt im Projektgebiet aber nicht vor. Das VG vermag auch nicht zu erkennen, dass ein vorzeitiges Ende der voraussichtlich rechtswidrigen Erprobungsmaßnahme unerträgliche Erschwernisse zur Folge hätte oder eine Evaluation des bisherigen Projekts unmöglich machen würde.

Quelle: VG Hamburg, Beschluss vom 28.1.2020, 15 E 5728/19

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl – Baurecht

Wird während der Fahrt eine Fernbedienung benutzt, um ein Navigationsgerät zu bedienen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Fall eines Autofahrers entschieden. Dessen Pkw ist mit einem Navigationsgerät ausgestattet, das über eine manuelle Fernbedienung gesteuert werden kann. Für diese Fernbedienung ist eine Halterung am Armaturenbrett installiert. Zwar kann die Fernbedienung auch in der Halterung bedient werden. Der Autofahrer hatte jedoch die Fernbedienung während der Fahrt aus der Halterung in die rechte Hand genommen. Anschließend gab er Befehle ein, um so das Navigationsgerät zu bedienen. Das Amtsgericht Siegburg hatte ihn daher wegen „fahrlässigen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO“ zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt.

Das OLG Köln bestätigte jetzt, dass es sich bei der genutzten Fernbedienung um ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO handelt. Die Fernbedienung steuere als elektronisches Gerät das zum Endgerät gelangende Signal mittels elektronischer Schaltungen unter Nutzung einer eigenen Stromversorgung. Sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Display des ausdrücklich in § 23 Abs. 1a S. 2 StVO genannten Navigationsgeräts. Das Bußgeld sei daher zu Recht verhängt worden.

Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 5.2.2020, III-1 RBs 27/20

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein Versicherungsvertrag ist auch beendet, wenn der Versicherer die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig deutlich gemacht. Der Versicherungsnehmer hatte eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil sein Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war, wollte er vom Versicherer Ersatz – obwohl er selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte.

Das OLG wies darauf hin, dass der Versicherer die Zahlung zu Recht abgelehnt hatte. Der Versicherungsvertrag sei aufgrund der Kündigung wirksam beendet worden. Der Versicherer habe weder gegenüber dem Versicherungsnehmer bestätigen müssen, dass er die Kündigung erhalten habe, noch dass er diese als wirksam anerkenne. Hätte der Versicherungsnehmer Zweifel hieran gehabt, hätte er selbst beim Versicherer nachfragen müssen. Der Versicherungsnehmer habe auch nicht durch späteres Verhalten gegenüber dem Versicherer zu erkennen gegeben, dass er den Versicherungsvertrag doch habe fortsetzen wollen. Insbesondere habe er auch keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Der Versicherer sei auch nicht verpflichtet gewesen, den Versicherungsnehmer auf seinen fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen.

Quelle: OLG Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 2.9.2019, 11 U 103/18, Abruf-Nr. 211898 unter www.iww.de.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wird eine Nacherbfolge unter der Bedingung angeordnet, dass der Vorerbe nicht letztwillig anderweitig über den ererbten Nachlass verfügt, darf die Eintragung des Nacherbenvermerks vor dem Tod des Vorerben grundsätzlich nicht unterbleiben.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass erst mit dem Tod des Vorerben die Frage beantwortet werden kann, ob eine Nacherbfolge eingetreten ist.

Quelle: OLG Hamm, Beschluss vom 5.11.2019, 15 W 342/19,

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Stürzt ein Wohnungseigentümer eine zum Gemeinschaftseigentum gehörende Treppenanlage hinab und verletzt sich schwer, kann er einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem WEG-Verwalter aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht haben.

Hierauf wies das Amtsgericht Moers in einer aktuellen Entscheidung hin. Der Richter machte allerdings auch deutlich, dass ein Schadenersatzanspruch wegen eines Mitverschuldens des Wohnungseigentümers ausgeschlossen sein kann. Im vorliegenden Fall ging das Gericht von einem solchen Mitverschulden aus. Der Wohnungseigentümer kannte nämlich die von ihm beanstandete Gefahrenquelle seit vielen Jahren.

Quelle: Amtsgericht Moers, Urteil vom 11.7.2019, 564 C 9/19

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl – Mietrecht