Rechnet der Unternehmer seine Arbeiten nach Stunden ab, muss er bei seiner Werklohnforderung darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden und wie sich der Umfang der Stundenlohnarbeiten zusammensetzt.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Könne er diesen Nachweis nicht führen, bleibe er ohne Lohn. Ein solches Nachweisproblem ergebe sich insbesondere, wenn die Stundenzettel vom Auftraggeber nicht abgezeichnet seien. Hier könne der Unternehmer jedoch die Stundenlohnarbeiten anderweitig nachweisen. Ein solcher Nachweis könne in einem Gerichtsverfahren z.B. darin liegen, die Rapportzettel vorzulegen und dazu Zeugen zu vernehmen. Ergebe sich aus den Rapportzetteln jeweils das Datum, die beteiligten Mitarbeiter, die auf die einzelnen Mitarbeiter entfallene Stundenanzahl und die durchgeführten Arbeiten, sei der Beweis für die erbrachten Werkstunden geführt, wenn die Zeugen die Richtigkeit der Angaben bestätigen würden (OLG Hamm, 21 U 88/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Schimmelpilzbildung in einer Arztpraxis berechtigt den Mieter zu einer Minderung, deren Höhe sich an der Ausbreitung und dem gesundheitsgefährdenden Ausmaß bemisst.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hin. Die Richter machten aber auch deutlich, dass der Arzt nicht sofort eine fristlose Kündigung aussprechen könne. Zunächst müsse er den Mangel beim Vermieter anzeigen. Erst wenn dieser nicht alsbald für Abhilfe sorge, sei die fristlose Kündigung möglich (OLG Düsseldorf, 24 U 31/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Hat der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht auf dessen Obliegenheit zur rechtzeitigen Einreichung einer Stehlgutliste hingewiesen, kann er sich bei verspäteter Vorlage nicht auf eine Leistungskürzung berufen.

Die Stehlgutliste müsse nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zudem so ausgestaltet sein, das nach der Beute mit Erfolg gefahndet werden könne. Die entwendeten Gegenstände müssten daher möglichst genau nach Art, Anzahl und charakteristischer Beschaffenheit beschrieben werden (OLG Karlsruhe, 12 U 89/11).

Hinweis: Es können zwar auch Sammelbezeichnungen verwendet werden. Bei wertvollen Gegenständen müssen diese aber bald konkretisiert werden.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Auch ein im Fahrzeuggeschäft tätiges Unternehmen ist nicht verpflichtet, mit der Verwertung eines Unfallfahrzeugs zu warten, bis der gegnerische Haftpflichtversicherer ein Restwertangebot unterbreitet hat.

Mit dieser Entscheidung wies das Landgericht (LG) Dresden einen Haftpflichtversicherer in die Grenzen. In dem Abrechnungsschreiben des Anwalts des Geschädigten, einer Firma aus der Kfz-Branche, war vermerkt: „keine Zustellbevollmächtigung für Restwertangebote“. Drei Tage später kam die Abrechnung des Versicherers mit Nennung eines Aufkäufers. Netto 6.890,76 EUR lautete das Angebot, während der von der Geschädigten beauftragte Sachverständige unter Auswertung von drei regionalen Angeboten einen Netto-Restwert von nur 1.386,55 EUR ermittelt hatte. Vor Eingang des Schreibens des Versicherers hatte der Geschädigte das Fahrzeug für netto 1.428,57 EUR an einen örtlichen Betrieb veräußert, also 42,02 EUR über dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert. Das LG hat der Klage auf Zahlung des Differenzbetrags von 5.462,19 EUR (= 6.890,76 EUR Netto-Restwert lt. Angebot ./. Erlös von 1.428,57 EUR) in vollem Umfang stattgegeben. Die Vorgehensweise des Geschädigten sei unter keinem schadensrechtlichen Gesichtspunkt zu beanstanden (LG Dresden, 8 O 406/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ist die Identität eines Eheschließenden ansonsten deutlich, wird seine Eheschließung nicht dadurch unwirksam, dass nicht alle seine Vornamen vollständig in der Heiratsurkunde eingetragen sind und im Eheregister vermerkt wurden.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Fall eines Mannes, der in Nigeria eine Nigerianerin geheiratet hatte. Dabei waren seine Vornamen nicht vollständig aufgenommen worden. Die deutschen Behörden weigerten sich deshalb, die Heirat zu beurkunden. Hierzu wurden sie durch das OLG nun jedoch verpflichtet. Die Richter machten deutlich, dass die fehlenden Vornamen bei der Registrierung im Wege der Berichtigung ergänzt werden könnten (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 199/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente beginnt 2012 für diejenigen, die im Jahr 1947 geboren sind: Diese Altersgrenze beträgt nun 65 Jahre und 1 Monat. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

Die Anhebung der Regelaltersgrenze wirkt sich auch auf andere Rentenarten aus.

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren bleibt es beim frühestmöglichen Renteneintritt mit 63 Jahren. Allerdings wird die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug dieser Altersrente schrittweise erhöht. Entsprechend erhöhen sich die Abschläge bei vorzeitigem Bezug von bisher maximal 7,2 Prozent um 0,3 Prozent für jeden Monat der Anhebung. Davon betroffen sind Versicherte, die im Jahr 1949 geboren sind. Für die im Januar 1949 Geborenen wird die Altersgrenze um einen Monat, für die im Februar 1949 Geborenen um zwei Monate und für die im März bis Dezember 1949 Geborenen um drei Monate angehoben. Mit dieser schnelleren Anhebung bei vorgezogenen Altersrenten wird die für die Jahrgänge 1947 und 1948 unterlassene Anhebung ab 2012 für diese Rentenart nachgeholt und ein Gleichklang zur Anhebung der Regelaltersgrenze erreicht. Für Versicherte, die ab März 1949 geboren sind, erfolgt die Anhebung wieder parallel zur Regelaltersgrenzenanhebung.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze sowohl für den vorzeitigen als auch für den abschlagsfreien Bezug angehoben. Betroffen ist der Geburtsjahrgang 1952. Auch hier erfolgt die Anhebung anfangs beschleunigt, um die für die Jahrgänge 1947 bis 1951 unterlassene Anhebung nachzuholen und den Gleichklang zur Anhebung der Regelaltersgrenze herzustellen. Die Altersgrenze wird daher von Januar bis Juni 2012 um insgesamt 6 Monate angehoben. Für Versicherte, die ab Juni 1952 geboren sind, erfolgt die Anhebung wieder parallel zur Regelaltersgrenzenanhebung.

Besonderer Vertrauensschutz besteht für Versicherte, die vor dem 1.1.2007 Vereinbarungen über Altersteilzeitarbeit abgeschlossen haben. Für sie bleiben die bisherigen Altersgrenzen gültig. Bei den auslaufenden Rentenarten Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit werden die Altersgrenzen nicht angehoben. Diese Altersrenten können allerdings nur noch Versicherte in Anspruch nehmen, die vor dem 1.1.1952 geboren wurden.

Zusätzlich wird zum 1.1.2012 eine neue Rentenart eingeführt: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Liegen mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder Pflege sowie mit Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes vor, können diese Versicherten weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen, wenn diese Baustoffe den Anforderungen nicht entsprechen.

Das ist das Ergebnis des Rechtsstreits eines Bauherrn vor dem Landgericht (LG) Hamburg. Er wollte ein Wohngebäude errichten lassen. Für das Verblendmauerwerk hatte er im Rahmen eines Bauvertrags ein genau bezeichnetes Produkt mit vorgegebenem Preis vorgegeben. Später stellte sich heraus, dass diese Ziegel nicht frostbeständig waren. Er warf dem Bauunternehmer daraufhin Baumängel vor und verweigerte die Bezahlung.

zu Unrecht, entschied das LG und verurteilte ihn, den Bauunternehmer zu bezahlen. Die Richter machten deutlich, dass der Bauherr die Ziegel bindend vorgeschrieben habe. Der Bauunternehmer hafte daher nicht wegen Baumängeln infolge der fehlenden Frostbeständigkeit. Suche der Bauherr eine Partie selbst aus, müsse er auch dafür so einstehen, als habe er das Material selbst geliefert (LG Hamburg, 317 O 209/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Überträgt ein geschiedener Ehemann ein Grundstück in der Absicht, die Grundlage für die Zugewinn- und Unterhaltsansprüche seiner Ehefrau zu verschlechtern, ist das Rechtsgeschäft nicht per se sittenwidrig.

So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Fall. Die Richter hielten vielmehr noch zusätzlich für erforderlich, dass sich die Rechtsstellung der geschiedenen Ehefrau tatsächlich verschlechtere. Erst dann bestehe eine Sittenwidrigkeit. Eine solche Verschlechterung erfolge aber weder bei einer Übertragung nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und damit nach dem für die Berechnung des Endvermögens der Ehegatten maßgeblichen Zeitpunkt, noch bei einer früheren Übertragung. Das folge daraus, dass dem Endvermögen eines Ehegatten der Betrag hinzugerechnet werde, um den sein Vermögen dadurch vermindert worden ist, dass er nach Eintritt des Güterstands unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen habe (BGH, V ZR 212/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein Vermieter kann das Mietverhältnis mit einem psychisch erkrankten Mieter fristlos kündigen, wenn dieser gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt.

Das entschied das Landgericht (LG) Heidelberg in einem entsprechenden Fall. Die Richter machten deutlich, dass es für die erhebliche Störung des Hausfriedens durch den Mieter genüge, wenn sein Verhalten augenscheinlich aggressiv und bei vernünftiger Würdigung als bedrohlich einzuschätzen sei. Das sei der Fall, wenn ein psychisch erkrankter Mieter laute Selbstgespräche führe, mit Gegenständen werfe und an Türen und Wände hämmere. Diese Verhaltensweisen würden andere Mieter und Besucher nachvollziehbar ängstigen und in Sorge versetzen. Darin liege eine erhebliche Beeinträchtigung des Hausfriedens (LG Heidelberg, 5 S 119/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Macht ein Käufer einer Ware gegenüber dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels der Sache geltend, muss er ihm auch die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen. Ansonsten kann er sich auf das Zurückbehaltungsrecht nicht berufen.

Diese Klarstellung traf das Amtsgericht (AG) München im Fall eines Mannes, der eine Einbauküche gekauft hatte. Den Kaufpreis überwies er jedoch nur zu einem Teil, da eine der Türen klemmte. Das Einrichtungshaus war auch bereit, die Tür zu reparieren. Ein ganzes Jahr versuchten die Mitarbeiter einen Termin mit dem Käufer zu vereinbaren. Alle Termine wurden von diesem abgesagt und obwohl er versprach, sich zu melden und einen ihm passenden Termin mitzuteilen, rührte er sich nicht mehr. Daraufhin klagte das Möbelhaus den Restkaufpreis ein.

Der zuständige Richter verurteilte den Käufer entsprechend. Ihm stehe kein Zurückbehaltungsrecht mehr zu. Zwar könne sich der Käufer einer Ware gegenüber dem Verkäufer, der einen Kaufpreis geltend mache, auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, wenn ein Mangel vorhanden sei. Im vorliegenden Fall habe sich aber der Käufer selbst nicht vertragstreu verhalten, sodass er dieses Recht nicht mehr geltend machen könne. Er habe es dem Verkäufer nämlich unmöglich gemacht, den Mangel zu beseitigen, indem er die Nachbesserungstermine vereitelt habe (AG München, 274 C 7664/11).

Hinweis: Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dem Verkäufer eine Nachbesserungsmöglichkeit gegeben werden muss. Führt er die Reparatur nicht durch, kann man ihm eine Frist setzen. Nur, wenn eine Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar ist oder der Gegner sie ablehnt, behält man auch ohne diese Vorgehensweise seine Rechte.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl