Zum Jahresanfang tritt die zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft.

Die einzige Änderung betrifft allerdings nicht den Normalbürger, sondern nur Mitarbeiter von Bundeskriminalamt und den Polizeien der Länder. Diese dürfen nämlich ab sofort genauer bezeichnete beschussgeschützte Fahrzeuge im Bereich des Personenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen, die bis 4.100 kg wiegen. Die FeV sieht normalerweise für die Klasse B ein zulässiges Höchstgewicht von 3.500 kg vor. Voraussetzung ist, dass der betreffende Kraftfahrzeugführer an einer zusätzlichen Fahrausbildung von mindestens drei Tagen beim Bundeskriminalamt oder den Polizeien der Länder teilnimmt.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Setzt ein Berufskraftfahrer seinen Arbeitgeber erst 14 Tage vor Beginn eines Fahrverbots über dieses in Kenntnis, obwohl er selbst seit mehr als zwei Monaten davon Kenntnis hat, verletzt er damit eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Das musste sich ein Kraftfahrer vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern sagen lassen. Die Richter verdeutlichten, dass ein Berufskraftfahrer die arbeitsvertragliche Nebenpflicht habe, seinen Arbeitgeber auf ein verhängtes und demnächst anstehendes Fahrverbot möglichst frühzeitig hinzuweisen. Verletze er diese Nebenpflicht, könne dies allerdings eine Kündigung im Regelfall nicht rechtfertigen. Nach Ansicht der Richter habe der Arbeitgeber nämlich immer noch ausreichend Zeit, sich auf die Situation einzustellen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 5 Sa 295/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts. Sie stellt daher auch ein im Außenbereich genehmigungsfähiges Vorhaben dar.

Mit dieser Entscheidung gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einem Landwirt recht, dessen Baugenehmigung von der Behörde abgelehnt worden war. Die Richter machten deutlich, dass zwar die Möglichkeit bestehe, das landwirtschaftlichen Zwecken dienende Betriebsgebäude auch in anderer Weise gewerblich zu nutzen. Eine solche Möglichkeit bestehe aber theoretisch immer. Sie reiche daher nicht aus, um das Merkmal des „Dienens“ zu verneinen. Das gelte insbesondere, wenn die Maschinenhalle errichtet werden solle, um die bisherigen beengten Verhältnisse auf der Hofstelle durch eine Teilaussiedlung zu verbessern (BayVGH, 1 B 11.550).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ist ein Testament offensichtlich falsch datiert, kann gleichwohl an seiner Echtheit nicht gezweifelt werden, wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht.

Diese Klarstellung traf das Landgericht (LG) Duisburg. In dem betreffenden Fall war aufgefallen, dass die im Testament verwendete fünfstellige Postleitzahl nicht zu dem angegebenen Datum (15.10.1990) passte. 1990 waren die Postleitzahlen nämlich noch vierstellig. Die Richter erklärten das Testament gleichwohl für wirksam, da sie davon ausgingen, dass es vom Erblasser stamme. Das habe die schriftvergleichende Untersuchung eindeutig ergeben. Das falsche Datum lasse sich damit erklären, dass der Erblasser das Testament aufgrund seiner Vorliebe für glatte und symbolträchtige Zahlen auf den 15. (Geburtsjahr) 10. (Hochzeitsmonat) 1990 zurückdatiert habe (LG Duisburg, 7 T 91/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, wegen dessen Gehbehinderung eine Barrierefreiheit im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc. herzustellen.

Diese Entscheidung traf das Landgericht (LG) Köln und wies damit die Klage eines Eigentümers ab. Dieser hatte wegen seines Alters und der damit einhergehenden Gehbehinderung von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt, die entsprechenden Maßnahmen auf Gemeinschaftskosten durchführen zu lassen. Die Richter machten deutlich, dass kein Anspruch auf Zustimmung der anderen Eigentümer hierzu bestehe. Diese seien nicht verpflichtet, sich an den Kosten der baulichen Veränderung zu beteiligen. Das folge daraus, dass die geforderten Baumaßnahmen ausschließlich eigennützig im Interesse des Antragstellers seien (LG Köln, 29 S 246/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Glück im Unglück: Patienten, die auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung in einem Krankenhaus behandelt werden und dort verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert.

Was kaum jemand weiß: Im Krankenhaus bzw. in der Reha-Klinik sind über die Berufsgenossenschaft alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder der medizinischen Rehabilitation stehen. Dies gilt zum Beispiel für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Behandlungsfehler des Arztes oder der Therapeuten sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Nach einem Unfall sollten Patienten oder ihre Angehörigen umgehend das Personal des Krankenhauses verständigen. Nur dann kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Nach einem Verkehrsunfall kann eine Ersatzbeschaffung für das beschädigte Fahrzeug auch darin bestehen, dass ein Leasing-Fahrzeug angeschafft wird.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle hin und sprach dem Geschädigten auch die im Leasingvertrag enthaltene Umsatzsteuer zu. Diese wollte die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht übernehmen. Die Richter machten deutlich, dass der Geschädigte bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug keine Ersatzbeschaffung in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis vornehmen müsse. Der Geschädigte verstoße insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Damit könne er die bereits jetzt angefallene Umsatzsteuer ersetzt verlangen. Darüber hinaus habe er einen Anspruch darauf, auch die in den noch zu zahlenden monatlichen Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer ersetzt zu bekommen (OLG Celle, 14 U 92/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden. Dieser liegt im verursachten Mangel selbst. Es ist nicht erforderlich, dass der Mangel einen weiteren Schaden verursacht.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M.. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine nicht fachgerechte Kellerabdichtung und Drainage, deren Mängel noch nicht beseitigt waren. Zu Feuchtigkeitsschäden war es innerhalb der letzten Jahre aber nicht gekommen. Die Richter entschieden, dass gleichwohl ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der erforderlichen Nachbesserungskosten von ca. 35.000 EUR bestehe. Der Schaden liege nämlich im Mangel selbst. Es sei also unerheblich, ob wegen der Baumängel Feuchtigkeit in das Haus eingedrungen sei oder noch eindringen werde. Im Übrigen komme es auch nicht darauf an, ob die Mängelbeseitigung noch möglich sei. Der Bauherr müsse den Schadenersatzbetrag nicht für eine Beseitigung der Baumängel verwenden (OLG Frankfurt a.M., 10 U 264/07).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Der Vermieter kann einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben, wenn ihm die Mietsache vom Mieter vorenthalten wird. Seine Ersatzansprüche beginnen erst ab dem Zeitpunkt zu verjähren, zu dem er die Sache zurückerhält.

Das ist das zusammenfasste Ergebnis aus zwei Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Die Düsseldorfer Richter machten zunächst deutlich, wann ein „Vorenthalten“ vorliegt. Danach werde dem Vermieter eine Mietsache vorenthalten, wenn der Mieter sie nach Ende des Mietverhältnisses nicht, verspätet oder nur teilweise geräumt zurückgebe. Zudem müsse die unterlassene Rückgabe dem Willen des Vermieters widersprechen. Ein solcher Fall liege z.B. vor, wenn der Mieter eine Wohnung nach dem Auszug nicht vollständig räume, sondern alte Möbel darin stehen lasse.

Die Bundesrichter wiesen zudem darauf hin, dass die Verjährung der so entstandenen Ersatzansprüche des Vermieters erst in dem Moment beginne, in dem er die Wohnungsschlüssel und somit die Mietsache selbst zurückerhalte. Unterbleibe die Rückgabe der Schlüssel, gehe dies zulasten des Mieters. Es reiche auch nicht aus, die Schlüssel der geräumten Wohnung z.B. in den Briefkasten der Mietwohnung einzuwerfen. Hierdurch erhalte der Vermieter die unmittelbare Sachherrschaft über die Wohnung nicht zurück (OLG Düsseldorf, I-24 U 200/10; BGH, VIII ZR 8/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Nach dem Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) sind Beschäftigte in Betrieben, in denen der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Diese Pflegezeit können sie jedoch nur einmal beanspruchen.

Diese Feststellung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Arbeitnehmers. Der hatte Anfang 2009 seinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass er Mitte Juni für eine Woche seine pflegebedürftige Mutter (Pflegestufe I) unter Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem PflegeZG in häuslicher Umgebung pflegen werde. Zum Ende des Jahres kündigte er an, dass er seine Mutter auch am 28. und 29.12. pflegen wolle. Dem widersprach der Arbeitgeber. Er meinte, der Arbeitnehmer sei nicht berechtigt, für denselben Angehörigen Pflegezeit in mehreren Zeitabschnitten zu nehmen.

Der Arbeitnehmer wollte daraufhin vom Gericht festgestellt haben, dass ihm weiterhin Pflegezeit bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten abzüglich der bereits genommenen Woche zustehe. Mit seiner Klage blieb er aber vor dem BAG – wie schon in den Vorinstanzen – ohne Erfolg. Die Richter bestätigten zwar, dass die Pflegezeit nach dem PflegeZG für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen bis zu sechs Monate betrage. Das Gesetz gebe dem Arbeitnehmer aber nur ein einmaliges Gestaltungsrecht. Mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Pflegezeit sei dieses Recht erloschen. Dies gelte selbst in dem Fall, in dem die genommene Pflegezeit die Höchstdauer von sechs Monaten unterschreite (BAG, 9 AZR 348/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl