Als Haustiere gehaltene Hunde sind Haushaltsgegenstände im Sinne des Gesetzes. Bei dieser Einordnung als Haushaltsgegenstände ist aber zu berücksichtigen, dass Tiere keine Sachen im Rechtssinne sind.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem Verfahren zwischen Eheleuten hin. Diese hatten sich getrennt und stritten über die Aufteilung des Hausrats und das „Sorgerecht“ für den gemeinsamen Hund. Die Richter machten deutlich, dass bei der Entscheidung über die Zuweisung von Haustieren im Rahmen der Hausratsverteilung BGB das Affektionsinteresse der Beteiligten, die praktizierte Sorge für das Tier zu berücksichtigen sind. Zudem sei auch auf die Gesichtspunkte des Tierschutzes zu achten. Das betreffe insbesondere die Versorgung und Betreuung des Tieres, aber auch das Zusammenleben mehrerer Tiere in einem Rudel.

Quelle: OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.12.2016

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Der Mieter einer Wohnung gibt keinen Grund zur Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn er eine fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft unbeantwortet lässt.

Dies hat jetzt das Landgericht (LG) Berlin entschieden. Nach Ansicht der Richter liegt ein Anlass zur Klage nur vor, wenn der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft eine Mahnung ausspricht und den Mieter damit in Verzug setzt.

Quelle: LG Berlin, Urteil vom 25.1.2018, 67 T 9/18

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein wegen Steuerhinterziehung und Bestechung verurteilter Architekt kann aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden Unzuverlässigkeit aus der Architektenliste gelöscht werden.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW im Fall eines Architekten. Dieser war wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in Tateinheit mit wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen sowie Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200 EUR verurteilt worden.

Die Richter machten deutlich, dass im verwaltungsrechtlichen Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen bzw. gerichtlichen Beurteilung der Persönlichkeit des Betroffenen gemacht werden können. Die Steuerhinterziehung stand hier auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Architekt. Es ging um nicht deklarierte Einnahmen, die der Antragsteller in seiner Eigenschaft als Bau-Projektleiter dafür erhalten hatte, dass er ein bestimmtes Unternehmen beauftragt.

Rechtskräftige steuerstrafrechtliche Verurteilungen präjudizieren folglich regelmäßig anschließende verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Damit sind – insbesondere nach betriebsbezogenen Steuerhinterziehungen – berufsrechtliche Ordnungsmaßnahmen vorprogrammiert.

Quelle: OVG NRW, Urteil vom 22.3.2018, 4 B 790/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Eine Waschküche ist für eine Eigentümerversammlung kein geeigneter Ort. Das gilt insbesondere, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zur Waschküche nicht problemlos ist. Dort gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind unwirksam.

Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Dortmund. Die Versammlung wurde in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt und dauerte nur sieben Minuten an. Dem Vertreter der klagenden Wohnungseigentümer war es erst nach einigen Mühen möglich, sich Zugang zur Waschküche zu verschaffen. Dadurch kam er verspätet zur Versammlung.

Das Amtsgericht erklärte die getroffenen Beschlüsse für unwirksam. Bei einer Versammlung im Stehen in einem Waschkeller sei eine demokratische Gepflogenheit gerecht werdende Diskussion der Themen kaum denkbar. Wie der zeitliche Ablauf zeige, sei dies auch gar nicht gewollt gewesen. Zudem habe der Zugang zur Waschküche einer Art Schnitzeljagd durch die Kellergänge und Räume entsprochen. Der Verwalter muss aber für einen frei zugänglichen Zugang sorgen.

Quelle: AG Dortmund, Urteil vom  27.3.2018, 512 C 31/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Besondere Vertreter eines Vereins sind nur dann keine Arbeitnehmer, wenn die Satzung ihre Bestellung ausdrücklich regelt. Das hat das LAG Hamm festgestellt.

Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags zur Vertretung der Gesellschaft berufen sind, gelten nicht als Arbeitnehmer (§ 5 Abs. 1 ArbGG). Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Dienstvertrag sind dann die normalen Zivilgerichte zuständig. Wie ist es aber bei Besonderen Vertretern des Vereins im Sinn von § 30 BGB? Sie gelten für das LAG Hamm dann nicht als Arbeitnehmer, wenn sich ihre Bestellung aus der Satzung ergibt. Während die zivilrechtliche Rechtsprechung den Begriff des Besonderen Vertreters weit auslegt und darauf verzichtet, dass dessen Bestellung eine Grundlage in der Satzung haben muss, ist das arbeitsrechtlich nämlich enger zu fassen. Im Interesse der Rechtssicherheit kann bei der Anwendung von § 5 Abs. 1 ArbGG – anders bei § 31 BGB – auf die Vertretungsmacht kraft Satzung nicht verzichtet werden.

Quelle: LAG Hamm, Beschluss vom 5.3.2018, 2 Ta 451/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Anders als bei Alkohol kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden.|

Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Autofahrers, der Amphetamine und Cannabis konsumiert hatte. In Frage stand die Fahruntüchtigkeit wegen Drogenkonsums. Die Richter am BGH machten deutlich, dass für diesen Straftatbestand weitere aussagekräftige Beweisanzeichen vorliegen müssten. Diese müssten im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Betroffenen soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern. Der Tatrichter kann auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit sehen.

Quelle: BGH, Beschluss vom 31.1.2017, 4 StR 597/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wird eine Eiche von einem Schädling befallen, haftet der Grundstückseigentümer nicht für die Kosten der Beseitigung.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg. Dort stritt ein Grundstückseigentümer mit der Behörde, ob er für den Befall der auf seinem Grundstück stehenden Eichen mit Eichenprozessionsspinnern ordnungsrechtlich verantwortlich ist und die Tiere auf seine Kosten beseitigen lassen musste. Mit Bescheid der beklagten Stadt wurde der Eigentümer verpflichtet, die dort befindlichen Eichenprozessionsspinner durch Absaugen zu entfernen. Mit seiner Klage wandte er sich gegen diesen Bescheid. Er möchte die für die Beseitigungsmaßnahme entstandenen Kosten erstattet haben.

Das Gericht hob den angefochtenen Bescheid auf. Gleichzeitig verurteilte es die Stadt, die für die Beseitigung angefallenen Kosten zu erstatten. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Befall der Eichen mit Eichenprozessionsspinnern stelle keine von dem Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar. Die ordnungsrechtliche Haftung des Grundstückseigentümers sei daher abzulehnen. Dementsprechend seien ihm auch die durch die Beseitigung entstandenen Kosten zu erstatten.

Quelle: VG Magdeburg, Urteil vom 24.4.2018, 1 A 94-15 MD

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ist strittig, ob ein Testament wirklich vom Erblasser stammt, muss derjenige die Fälschung beweisen, der sich auf die Unwirksamkeit beruft. Kann er den Beweis nicht führen, ist das Testament wirksam. Auch Rechtshänder können mit ihrer linken Hand ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen, urteilte das OLG Köln (3.8.17, 2 Wx 149/17, Abruf-Nr. 196961). |

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Nach dem Tod des Erblassers, der ledig und kinderlos verstorben war, stritten sich dessen Schwestern als mögliche gesetzliche Erben und die ehemaligen Nachbarn des Erblassers als testamentarische Erben. Nachdem der Erblasser erkrankt war, trat eine Lähmung am rechten Arm auf. Das maßgebliche Testament wurde nach Eintritt der Lähmung errichtet.

Nach dem Tod des Erblassers meinten die Schwestern, gestützt auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Privatgutachten, dieses Testament könne nicht vom Erblasser stammen. Es sei – so der Gutachter – kaum vorstellbar, dass dieses Testament mit einer schreibungewohnten Hand gefertigt worden sein soll. Dann müsste das Schriftbild wesentlich unregelmäßiger aussehen.

Dies reichte dem OLG als Nachweis für eine Fälschung nicht aus. Das Gericht hatte zusätzlich noch einen eigenen Gutachter bestellt. Der hielt es für möglich, dass der Erblasser das Testament erstellt hatte – aber eben auch nicht für bewiesen. Damit gehen etwaige Zweifel zulasten der Schwestern.

Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 3.8.2017, 2 Wx 149/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Das Amtsgericht Sinsheim hat einen 32-jährigen Arbeitslosengeldempfänger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Arbeitslose hatte in den zurückliegenden Jahren mehrfach die Aufnahme von Beschäftigungen verschwiegen bzw. falsch mitgeteilt.

Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld und den Einkommen aus den nicht angemeldeten Tätigkeiten hat er sich nicht nur ungerechtfertigt bereichert, sondern auch die Bundesagentur für Arbeit um 8.000 EUR geschädigt. Der Angeklagte räumte im gerichtlichen Verfahren sein Fehlverhalten ein. Er bestritt jedoch, die erforderliche Mitteilung bewusst unterlassen zu haben. Er habe wegen zu großer Arbeitsbelastung vergessen die Arbeitsagentur zu informieren. Das Gericht wertete diesen Vortrag als Schutzbehauptung. Es verurteilte ihn wegen vorsätzlichen Betrugs gemäß § 263 StGB. Aufgrund mehrfacher Betrugsstraftaten in der Vergangenheit, sah das Gericht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die zu einer vierjährigen Bewährung ausgesetzt wurde, als angemessen an.

Hintergrund Jeder Leistungsempfänger wird vom Leistungsträger mündlich und schriftlich auf seine Mitteilungspflichten hingewiesen. Er bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben schriftlich im Leistungsantrag und verpflichtet sich gleichzeitig, alle Änderungen in seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen diese gesetzlichen Vorschriften des § 60 SGB I erfüllt den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Ein lediglich fahrlässiges Fehlverhalten wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Verwarnung oder Geldbuße durch das Hauptzollamt geahndet.

Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Die einmal im Vertrag vereinbarte förmliche Abnahme kann nicht durch eine Inbetriebnahme (konkludente Abnahme) ersetzt werden.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz klargestellt. In vielen Planungs- und Ausführungsverträgen ist die förmliche Abnahme als verbindliche Art der Abnahme festgeschrieben. Im Tagesgeschäft kommt es dann aber vor, dass man sich Aufwand sparen und die hohe Zahl von förmlichen Abnahmen mindern will. Dann weicht man auf die konkludente Abnahme aus – durch Prüfung und Anerkennung der Schlussrechnung oder durch Inbetriebnahme. Diese nachträgliche Vereinfachung geht nicht mehr.

Das OLG Koblenz hat klargestellt: Haben die Parteien vertraglich vereinbart, dass das Werk förmlich abgenommen wird, scheidet eine spätere konkludente Abnahme des Werks, z. B. durch Inbetriebnahme aus.

Quelle: OLG Koblenz, Beschluss vom 1.3.2018, 1 U 1011/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl