Bei einem Energielieferungsvertrag wird eine mit einer Preisanpassungsklausel verbundene unangemessene Benachteiligung des Kunden i. d. R. nicht dadurch ausgeglichen, dass dem Kunden ein (Sonder-)Kündigungsrecht bei Preisänderungen eingeräumt wird.

Dies gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn sich die unangemessene Benachteiligung des Kunden aus einer Intransparenz der Preisanpassungsklausel ergibt. Mit seinem Urteil widerspricht der BGH einer älteren Entscheidung des OLG Hamm, das die Kombination von Preisanpassungsklausel und Sonderkündigungsrecht als wirksam angesehen hatte (OLG Hamm 7.6.11, 19 U 184/10).

Beachten Sie Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich nicht unmittelbar auf das gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 AVBGasV stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat (BGH NJW 11, 1342).

Quelle: BGH, Urteil vom 21.9.2016, VIII ZR 27/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl