Wird eine hochwertige, teilweise mit Gold oder Platin besetzte Herrenarmbanduhr entwendet, kann der Hausrat-VR seinen VN nicht auf die Entschädigungsgrenze für Wertsachen verweisen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz begründet seine Entscheidung damit, dass Wertsachen zwar auch Schmucksachen aus Gold oder Platin seien. Dagegen seien hochwertige Herrenarmbanduhren keine Schmucksachen. Sie würden der Zeitmessung dienen. Der Schmuckcharakter sei nicht ihr Hauptzweck (OLG Koblenz, 10 U 771/11).

Hinweis: In dieser Einschätzung weichen die Gerichte jedoch voneinander ab. Anders gesehen hat es z.B. das OLG Köln (OLG Köln, 9 U 36/05).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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