Männchen Auto fahrenDass das unfallbeschädigte Fahrzeug bereits 16 Jahre alt ist und nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 850 EUR aufweist ist kein Grund, den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu versagen.

Auch muss der Geschädigte kein um ein oder mehrere Gruppen kleineres Fahrzeug anmieten, weil das Fahrzeug bereits so sehr entwertet ist, entschied das Amtsgericht (AG) Köln. Ganz anderer Auffassung ist aber das AG Betzdorf: Weist das unfallbeschädigte Fahrzeug bereits eine Laufleistung von knapp 200.000 km auf, muss der Mietwagen um zwei Gruppen kleiner ausgewählt werden, um Abzüge zu vermeiden.

Hinweis: Die beiden gegensätzlichen Urteile zeigen: Die Herabstufung wegen Alters ist eine umstrittene Frage, bei der die Rechtsprechung völlig uneinheitlich ist. Es empfiehlt sich daher, noch vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um nicht auf einem Teil des Schadens sitzen zu bleiben (AG Köln, 271 C 245/12; AG Betzdorf, 32 C 43-13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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