Die Klausel in den Bedingungen einer Krankentagegeldversicherung, nach der die Versicherungsfähigkeit von einem Arbeitsverhältnis abhängt, ist unwirksam.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Klausel die Erreichung des Vertragszwecks gefährde. Sie schränke nämlich wesentliche Rechte ein, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, wenn die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrags vom Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht werde. Der vertraglich zugesagte Schutz vor Verdienstausfall müsse sich nämlich auch grundsätzlich auf Zeiten der Arbeitssuche nach einem beendeten Arbeitsverhältnis erstrecken (OLG Köln, 20 U 46/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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