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Sitze im BundestagDer Bundesrat hat am 25.9.15 einer Verordnung der Bundesregierung zur Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung unter der Bedingung zugestimmt, dass das Verfahren für die Behörden noch weiter vereinfacht wird. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die die geänderte Verordnung verkünden kann. Sie soll einen Tag nach Verkündung in Kraft treten.

Die neuen Regeln dienen der Anpassung des Fahrerlaubnisrechts im Bereich der „Erste-Hilfe-Ausbildung“. Künftig gibt es nur noch eine Schulung in Erster Hilfe für alle Fahrerlaubnisklassen. Die bisherige Unterscheidung in „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ und „Ausbildung in Erster Hilfe“ wird aufgegeben. Die Schulung in Erster Hilfe umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen erforderliches Wissen und Können vermitteln soll.

Quelle: Bundesrat

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

paragraphSeit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung für alle Erbfälle. Die gravierenden Änderungen können bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu unangenehmen Überraschungen führen. Probleme drohen insbesondere bei dem in Mustern aus dem Internet verbreiteten sog. Berliner Testament. Worauf hier lebende Ausländer, sowie Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert haben, bei der neuen Erbrechtsverordnung achten sollten, lesen Sie hier.

Nach bisheriger Rechtslage entstehen in Erbfällen mit Auslandsbezug häufig unklare und komplizierte Verhältnisse. Denn durch die uneinheitlichen Regelungen der verschiedenen Staaten finden vielfach sogar gleich mehrere Erbrechtsordnungen nebeneinander Anwendung. Das kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Während die deutsche Rechtsordnung auf die Staatsangehörigkeit abstellt und der Nachlass einheitlich vererbt wird, differenziert beispielsweise die französische Rechtsordnung nach beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Beispiel Für das Ferienhaus eines Koblenzers in Burgund fand mithin französisches Recht Anwendung. Seine Eigentumswohnung in Koblenz wurde indes nach deutschem Recht behandelt.

Diese unbefriedigende Situation soll angesichts zunehmender länderübergreifender Erbfälle in der EU durch die Erbrechtsverordnung verbessert werden. So ist künftig weder die Staatsangehörigkeit des Erblassers noch die Belegenheit einer Immobilie aus Sicht der europäischen Rechtsordnungen entscheidend. Vielmehr richtet sich das auf den Erbfall anzuwendende nationale Erbrecht nunmehr nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Nach diesem im Aufenthaltsstaat geltenden Erbrecht wird dann das gesamte Vermögen des Erblassers einheitlich vererbt. Die europäische Verordnung, die nur für Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland nicht gilt, muss von den deutschen Gerichten auf jeden Erbfall angewandt werden, der ab dem 17. August 2015 eintritt.

„Die neuen Regeln betreffen beispielsweise unsere Mallorca-Rentner“, erläutert Dr. Breßler, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz. „Während für sie bisher deutsches Erbrecht galt, werden einige nun nach spanischem Recht vererben.“ Dies führt oftmals zu nicht gewollten Ergebnissen. Zahlreiche ausländische Rechtsordnungen sehen nämlich eine andere Erbfolge und andere Erbquoten vor. Auch kennen ausländische Rechtsordnungen andere Pflichtteils- bzw. Noterbrechte. Sehr unterschiedlich ist beispielsweise auch die Vermögensbeteiligung des überlebenden Ehegatten ausgestaltet.

„Insbesondere besteht die Gefahr, dass die im Internet und Anleitungsbüchern häufig zu findenden sog. Berliner Testamente, bei denen sich die Ehegatten mit Bindungswirkung gegenseitig und sodann ihre Kinder einsetzen, im Ausland nicht berücksichtigt werden. Das kann dann im Erbfall ein böses Erwachen geben“, warnt Dr. Breßler.

„Auch was unter dem Ausdruck „gewöhnlicher Aufenthalt“, auf den es nun ankommt, zu verstehen ist, wird die Gerichte noch vielfach beschäftigen“, erwartet Dr. Breßler. Einige geplante Wochen oder Monate im Ausland werden nach seiner Auffassung nicht ausreichen. Für die Kölner Schülerin im Auslandsjahr in Frankreich oder den spanischen Arzt im praktischen Jahr am Hamburger Universitätsklinikum wird sich daher wahrscheinlich nichts ändern.

Was ist aber mit dem Münchner Rentner, der seit fünf Jahren in einem Pflegeheim in Tschechien betreut wird? Und welches Erbrecht findet auf den belgischen Banker Anwendung, der mit seiner deutschen Frau in Trier wohnt und in Luxemburg zur Arbeit geht? „Oftmals werden bei der anzustellenden Gesamtschau Nuancen entscheiden“, meint der Experte.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, räumt die Verordnung die Möglichkeit ein, eine Rechtswahl entsprechend der Staatsangehörigkeit vorzunehmen. Die Rechtswahl muss in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Mit einer solchen Rechtswahl sollte jeder Klarheit schaffen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nimmt. Auch viele in Deutschland dauerhaft lebende Ausländer werden mittels eines Testaments aktiv werden müssen, wenn sie sicherstellen wollen, dass das Erbrecht ihres Heimatlands auch weiterhin für sie gelten soll.

Dr. Breßler begrüßt die EU-Erbrechtsverordnung: „Das neue Recht ermöglicht eine zuverlässige und rechtssichere Nachlassplanung“. Er hebt insbesondere auch das neue europäische Nachlasszeugnis hervor. Damit können Erben ihre Rechtsstellung bei grenzüberschreitenden Erbfällen nachweisen. Künftig entfällt somit die mehrfache Beantragung von Erbscheinen in allen Ländern, in denen der Erblasser Vermögen hinterlassen hat.

Quelle Hamburgische Notarkammer

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Klage mit Buch, Hand und BrilleAm 31.7.2015 ist die Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den §§ 18 und 19 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen im Bundesanzeiger verkündet worden. Sie tritt am 1.8.2015 in Kraft. Die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung vom 18.12.2014 wird dafür aufgehoben.

Mit der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung wird die Einkommensschwelle von 2.958 EUR dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits früher entfällt. Es reicht aus, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 EUR brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

RechtsfindungDie Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen.

Durch eine Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden.

Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Es sollen daher insbesondere die Regelungen im FamFG zum Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens, zu den Einwendungen des Antragsgegners, zum Übergang in das streitige Verfahren und zum Formularzwang geändert werden.

Schließlich sind im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen vorgesehen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Quelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

PuzzleDer Bundesrat hat einer Änderung der Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt, die das „Paternoster-Verbot“ entschärft.

Der Beschluss geht nun zur Veröffentlichung an die Bundesregierung, er soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Nach der am 1.6.2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber eine Einweisung erhalten haben. Damit war die Benutzung der Aufzüge in öffentlichen Gebäuden für viele Bürgerinnen und Bürger verboten.

Diese Nutzungseinschränkung ist in der Öffentlichkeit auf erhebliche Kritik gestoßen. Um die Nutzung der Fahrstühle künftig auch anderen Personen wieder zu ermöglichen, sind die Betreiber nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche Maßnahmen ein sicheres Benutzen zu gewährleisten. Zum Beispiel sollen die Nutzer über mögliche Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten aufgeklärt werden.

Quelle Bundesrat, Plenum kompakt

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Gesetz, Gesetzbuch, Recht, Gericht, SchönfelderDas Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können.

Die Richtlinie der EU wird 1:1 umgesetzt. Dabei wird bewusst darauf verzichtet, die neuen EU-Vorgaben nur bei grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechseln anzuwenden. Um eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden und aus Praktikabilitätsgesichtspunkten gelten die neuen Regelungen vielmehr für alle Beschäftigten. Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:

• Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften bleiben künftig bereits dann erhalten (sind „unverfallbar“), wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat. Bislang betrug die Frist fünf Jahre. Darüber hinaus wird das Lebensalter, zu dem man dabei frühestens den Arbeitgeber verlassen darf, ohne dass die Anwartschaft verfällt, vom 25. auf das 21. Lebensjahr abgesenkt. Insbesondere junge mobile Beschäftigte können damit künftig schneller und früher als bisher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften erwerben. Das kann zur besseren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen.

• Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener und beim Arbeitgeber verbliebener Beschäftigter müssen gleich behandelt werden. Beschäftigte müssen also nicht mehr befürchten, dass ein Arbeitgeberwechsel ihrer Betriebsrente schadet

• Die Abfindungs- und Auskunftsrechte werden zugunsten der Beschäftigten erweitert.

Die neuen Regelungen sollen am 1.1.18 in Kraft treten. Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erhalten die Betriebsrentensysteme die notwendige Rechts- und Planungssicherheit, ohne die der angestrebte weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung nicht möglich ist.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

paragraphAb 1.7.15 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt wurden die Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.13 erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 2,76 Prozent erhöht. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen im gleichen Verhältnis.

Ab dem 1.7.15 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.073,88 EUR (bisher: 1.045,04 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 EUR (bisher: 393,30 EUR) für die erste und um monatlich jeweils weitere 225,17 EUR (bisher: 219,12 EUR) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil.

Weiterführender Hinweis

Die genauen Beträge – auch für wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen – ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015, die unter www.bmjv.de abrufbar ist.

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

ParagraphBei der Lkw-Maut gibt es neue Preise. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) stimmte der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/2857) zu. Danach werden die Mautsätze dem neuen Wegekostengutachten vom 25.3.2014 angepasst und somit billiger.

 

Außerdem dient das Gesetz auch als Grundlage für eine eigene günstige Mautkategorie für die besonders schadstoffarmen Euro-VI-Lkw. Zudem werden die Kosten der Luftverschmutzung, die auf den Lkw-Verkehr zurückzuführen sind, in die Mautsätze eingerechnet. Dadurch ergeben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 Mindereinnahmen gegenüber dem Finanzplan von rund 460 Millionen EUR. Dabei seien die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen aus der teilweisen Anlastung der Luftverschmutzungskosten bereits berücksichtigt.

 

Abgelehnt hat der Bundestag ebenfalls auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/2875)

einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1620), nach dem die Lkw-Maut nachhaltig und ökologisch ausgerichtet werden sollte. Deshalb sollte die Bundesregierung die Berechnung der Lkw-Mautsätze auf eine neue Grundlage mit höherer ökologischer Lenkungswirkung stellen. Das eigentliche Ziel der Lkw-Maut sei, ausreichend Mittel zum Bau und Erhalt der Bundesfernstraßen zur Verfügung zu stellen und dabei eine ökologische und ökonomische Lenkungswirkung zu entfalten. Dieses Ziel werde durch die empfohlenen Mautsätze nach dem neuen Wegekostengutachten nicht erreicht. In Deutschland würden die externen Kosten für Unfälle, Lärm, Luftverschmutzung, Klimawandel und indirekte Auswirkungen geschätzte 88 Milliarden Euro pro Jahr betragen, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden müssten.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

schlüssel personDas Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 30.7.2014 die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Mit dieser Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt.

Es werden folgende bundeseinheitliche Mindeststundenlöhne eingeführt:

  • Ab August 2014:

7,75 EUR

  • Ab 1. Dezember 2014:

8,00 EUR

  • Ab 1. Oktober 2015:

8,60 EUR

  • Ab 1. Dezember 2016:

8,75 EUR

Die Mindestlohn-Verordnung, die den Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar 2014 abgeschlossen hatten, für allgemeinverbindlich erklärt, ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1.8.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2017.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Para Puzzle RedWhiteAm 1.8.14 ist das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen („Haager Unterhaltsübereinkommen“) in Kraft getreten. Damit können Unterhaltsansprüche auch über die Grenzen der EU hinaus verfolgt werden.

Den Unterhaltsgläubigern stehen nun in ihrem jeweiligen Staat zentrale Behörden zur Verfügung, die ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche im Ausland helfen. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn. Weiterhin erhalten Betroffene für ihre Rechtsdurchsetzung kostenlose Prozesskostenhilfe. Unterhaltsurteile, die in einem Vertragsstaat erlassen wurden, werden von nun an in den anderen Vertragsstaaten nach einem stark vereinfachten Verfahren zügig anerkannt. Neben der EU und ihren 28 Mitgliedstaaten gehören dem Übereinkommen bislang weitere vier Staaten an, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Albanien und die Ukraine. Ein Hauptmotor bei den Verhandlungen zu dieser Konvention waren auch die Vereinigten Staaten von Amerika, sodass davon auszugehen ist, dass diese und auch weitere Staaten, gerade jetzt nach der Ratifikation durch die EU, dem Übereinkommen zeitnah beitreten werden.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl