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Ein in Deutschland lebender polnischer Staatsangehöriger kann mit seiner deutschen Ehefrau formell wirksam ein Ehegattentestament errichten.

Diese Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig getroffen. Zwar verbiete das polnische Zivilgesetzbuch ein gemeinschaftliches Testament. Hier greifen jedoch die deutschen bzw. polnischen Kollisionsregeln. Danach kann ein solches Ehegattentestament errichtet werden. Es muss lediglich zwingend als Form eingehalten werden, dass der andere Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig mitunterzeichnet. Er selbst muss das gemeinschaftliche Testament im Übrigen nicht handschriftlich selbst niedergeschrieben haben.

Auch ist nicht erforderlich, dass der mitunterzeichnende Ehegatte seinen Beitritt erklärt, indem er formuliert, dass der vorstehende, von dem anderen Ehegatten niedergeschriebene Wille auch sein Wille sei. Daher ist es auch möglich, wenn eine solche Erklärung von dem anderen Ehegatten vorformuliert wird und er lediglich seine Unterschrift darunter setzt.

Quelle: OLG Schleswig, Beschluss vom 25.4.2016, 3 Wx 122/15.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament eine Wiederverheiratungsklausel, kann der überlebende Ehegatte diese Klausel nicht ignorieren oder umgehen.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Dort entschieden die Richter, dass die Formulierung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament „Der Längstlebende von uns ist nach dem Tod des Erstversterbenden an diese Erbeinsetzung nicht gebunden. Im Fall der Wiederverheiratung ist er an diese Erbeinsetzung in jedem Fall gebunden“ dahin zu verstehen sei, dass der Überlebende seine Verfügung nur unter der Bedingung aufheben könne, dass er bis zu seinem Tod unverheiratet bleibe. Er könne sich der Bindungswirkung also nicht dadurch entziehen, dass er in einer zeitlichen Abfolge zunächst sein Testament ändere und anschließend eine erneute Ehe eingehe (OLG Hamm, I-15 W 360/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl