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EntlassungswelleEin Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten entsteht nicht schon durch Übersendung des Exposés oder Besichtigung des Objekts. |

 

Dies sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München vielmehr nur Vor­bereitungshandlungen ohne rechtsgeschäftliche Bindungswirkung. Ein Bindungswille hinsichtlich eines Maklervertrags könne nach Ansicht der Richter erst angenommen werden, wenn der Makler sein Provisionsverlangen eindeutig zum Ausdruck gebracht habe (OLG München, Urteil vom 18.6.2014, 7 U 2697/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl