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mietrechtMuss ein Mieter nach einer Mietvertragsklausel eine Mieterwechselpauschale an die Hausverwaltung bezahlen, ist dies ein Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG).

Diese Entscheidung zugunsten des Mieters traf das Amtsgericht Münster. Das Gericht begründete dies damit, dass der Mieter unangemessen benachteiligt werde. Die Hausverwaltung erhalte nämlich bereits vom Vermieter eine Vergütung für ihre Tätigkeit.

Quelle: Amtsgericht Münster, Urteil vom 31.7.2015, 55 C 1325/15.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl