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3D Haus mit Paragraph - Blau WeißEin Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass er eine auf der Rasenfläche des

gemieteten Gartens aufgestellte Parabolantenne entfernt.

 

Das musste sich ein Vermieter vor dem Amtsgericht Brandenburg sagen lassen. Das Gericht machte deutlich, dass dies kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache sei. Die Antenne sei wie ein Sonnenschirm zu betrachten, da sie die Bausubstanz nicht beeinträchtige. Sie stelle allenfalls eine optische Beeinträchtigung dar, die vom Vermieter unter Abwägung der Belange des Mieters aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hinzunehmen sei (AG Brandenburg 8.8.14, 31 C 304/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl