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Im Straßenverkehr können schnell brenzlige Situationen entstehen, wenn im Herbst und Winter die tief stehende Sonne blendet und die Sicht durch Regen und Nebel eingeschränkt wird. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG bietet daher ein kostenloses Pkw-Unfallverhütungstraining an, an dem alle gesetzlich oder freiwillig Versicherten der VBG, die mit ihrem eigenen Pkw zur Arbeit fahren oder dienstlich unterwegs sind, teilnehmen können. Nur wer gelernt hat richtig und ruhig zu reagieren, ist in der Lage Unfälle zu verhindern.

Die Inhalte des Fahrsicherheitstrainings werden anhand moderner Trainingsmethoden vermittelt und von der Deutschen Verkehrswacht e.V. durchgeführt. Ziel der Kurse ist es, die eigenen Grenzen als Fahrer und die spezifischen des Fahrzeugs in der Praxis zu erleben, gefährliche Situationen im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die fahrpraktischen Elemente zu den Themen Bremsen, Lenken, Ausweichen machen umfangreiche Theorieblöcke überflüssig und sichern den direkten Bezug zur Verkehrssicherheit. Das viereinhalbstündige Pkw-Unfallverhütungstraining wird bundesweit regelmäßig angeboten und ist für Versicherte der VBG kostenfrei. Auf Anfrage können auch Motorradfahrer den Kurs absolvieren. Auf der Website www.vbg-fahrtraining.de können Interessierte unter Angabe der Postleitzahl oder des Bundeslandes einen Trainingsplatz auswählen und sich zum gewünschten Termin anmelden. Zusätzlich bietet die VBG im Rahmen der Präventionskampagne „Risiko raus“ jungen Erwachsenen bis 24 Jahre ein Spezialtraining an – das „UVT24“. Informationen rund um den Kurs und die Anmeldung gibt es auf www.uvt24.de.

Hinweis: Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl