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Auch nach einem Vaterschaftstest sind die Betroffenen oft weiterhin unsicher oder unterschiedlicher Ansicht, ob der Test die Vaterschaft nachgewiesen hat oder nicht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat nun entschieden, dass eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 99,99998 Prozent in einem humangenetischen DNA-Abstammungsgutachten ausreichend sei. Weitere Ermittlungen müssten nicht mehr angestellt werden. Bei einem männlichen Bevölkerungsanteil der Bundesrepublik von gut 23 Millionen Personen zwischen 20 und 60 Jahren sei damit ein solcher Grad an Gewissheit erreicht, der keine ernsthaften weiteren Zweifel mehr offenlasse. Eine solche Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft liege deutlich höher als in den Fällen, in denen die Rechtsprechung eine weitere Aufklärung für erforderlich halte. Die Vaterschaft gelte damit als festgestellt. Folge in dem Fall war, dass der Betroffene Kindesunterhalt zahlen musste (OLG Stuttgart, 17 UF 53/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl