lupe_urteilBHaben die getrennt lebenden Kindeseltern eine Umgangsregelung im Wechselmodell vereinbart, nach dem das Kind die Wochenenden wechselnd bei der Mutter oder dem Vater verbringt, kann diese Regelung aufzuheben sein, wenn es dadurch zu Problemen bei den Hausaufgaben des Kindes kommt.

So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in einem Streit um das Umgangsrecht. Die Richter machten zunächst einmal deutlich, dass eine einmal getroffene Umgangsregelung nur geändert werden könne, wenn es hierfür triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe gebe. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert hätten oder die getroffene Regelung sich nicht bewährt habe. Das sei im vorliegenden Fall gegeben. Das Kind habe regelmäßig seine Hausaufgaben vergessen bzw. nicht gemacht. Gegenüber den Lehrern hatte es das mit dem regelmäßigen Aufenthaltswechsel begründet. Es habe dadurch bedingt die Unterrichtsmaterialien nicht zur Verfügung gehabt. Das ursprünglich einvernehmlich durchgeführte Wechselmodell sei daher zu beenden und durch eine andere Umgangsregelung zu ersetzen (OLG Brandenburg, 10 UF 212/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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