Mietet ein Handwerksbetrieb für Trockenbau nach einem Unfall einen Transporter als Ersatzfahrzeug an, kommt es nicht darauf an, dass damit mindestens 20 km pro Tag zurückgelegt werden.

Das machte das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte deutlich. Zwar spreche eine solche geringe Kilometerlaufleistung pro Tag grundsätzlich dafür, dass die Anmietung des Ersatzwagens nach einem Unfall unwirtschaftlich sei. Das gelte aber nicht in jedem Fall. Bei einem Handwerksbetrieb für Trockenbau scheide der Transport der Werkzeuge und des Materials zur Baustelle per Taxi von vornherein aus. Ein Transport im Linienbus sei ebenso wenig vorstellbar. Der Versicherer könne also nicht ohne Ansehen des Einzellfalls die 20-km-Faustregel anwenden (AG Berlin-Mitte, 102 C 3316/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert