Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2013) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts zu erzielen.

Die neuen Leitlinien setzen die allgemein akzeptierten Selbstbehaltssätze zum notwendigen Selbstbehalt um. Bei den Bedarfskontrollbeträgen vorgenommene Erhöhungen sind eingearbeitet worden. Weitere Änderungen und Ergänzungen tragen den Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt und zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts Rechnung. Die Bedarfssätze/Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle haben keine Änderungen erfahren und sind fortgeschrieben worden. Änderungen sind erfolgt hinsichtlich der Selbstbehaltssätze.

Die Leitlinien stellen keine verbindlichen Regeln dar, das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit. Sie sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Die Leitlinien sind u.a. auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht und können unter dem Link http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/HLL_2013.pdf aufgerufen werden.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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