Auch an einem Lkw kann durch einen Unfallschaden eine merkantile Wertminderung entstehen.

So urteilte das Amtsgericht (AG) Ehingen im Streit um einen größeren Lkw. Die Reparaturkosten betrugen rund 24.000 EUR bei einem knapp darüberliegenden Wiederbeschaffungswert. Der vom Geschädigten beauftragte Gutachter hatte den Minderwert mit 650 EUR beziffert. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige kam auf 200 EUR. Die Versicherung stand auf dem pauschalen Standpunkt, Lkw erlitten keine Wertminderung. Das AG hat die 200 EUR für richtig gehalten. Es verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der grundsätzlich auch bei Nutzfahrzeugen, und zwar auch bei Lastwagen, nach einem Unfall ein merkantiler Minderwert eintritt, wenn für solche Fahrzeuge ein Gebrauchtwagenmarkt besteht (AG Ehingen, 1 C 134/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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