Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 26.6.2018 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2020 auf 9,35 EUR zu erhöhen.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind:

• Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neubeschäftigung
• Azubis
• Praktikanten (unter 3 Monaten)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl